Register der Periodika des Vereins für siebenbürgische Landeskunde (1840-1944)
Theil, R.: Geschichte der zwei Stühle Mediasch und Schelk bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts. Colonisierung. Ausdehnung der zwei Stühle. Kampf um die Stuhlsgrenzen. Rechtsstellung (in politischer und kirchlicher Beziehung). Kirchliche Resultate. Verwaltung und Recht. Culturzustände. Befreiung von der Gerichtsbarkeit der Seklergrafen. Erbgrafen (a. Mediasch., b. Birthelm., c. Kirtsch). Hader und Streit. Innere Zustände. Anhang: I. Die Gauverwaltung der sieben Stühle entscheidet in dem zwischen der Gauversammlung der zwei Stühle einer- und der Gemeinde Meschen andererseits, bezüglich der Besitzungen auf fremder Gemarkung zu zahlenden Steuer, entstandenen Streit, daß im laufenden Jahre für jedes derartige Joch Erde acht, in Zukunft jedoch nur vier Denare zu entrichten seien. Hermannstadt, 30. August 1395. II. Der Zipser Probst Dominicus und Petrus, der Sohn Stefans von Darw, als königliche Abgesandte, entscheiden den Metalstreit zwischen -Baaßen und Wölz. Hermannstadt, 21. April 1359. III. Die öffentliche Notäre Stefan, der Sohn des Nicolaus von Olmütz und Stefan, der Sohn des Johann Rasteter, nehmen über Bitten der Procuratoren des Schelker Capitels eine Zeugenaussage über die Zehntverhältnisse des gesamten Capitels auf. Schaal, 13. Juni 1414. IV.a. Der öffentliche päbstliche und kaiserliche Notär Urban, Sohn des Petrus von Stynavia beurkundet, daß Nikolaus Apa von Zeugen erklärt habe, keinerlei Ansprüche auf das Erbgrafenamt in Birthelm zu haben. Hermannstadt, 16. August 1447. IV.b. Die Tagfahrt der sieben Stühle beurkundet, daß der verstorbene Nicolaus Apa von Malmkrog vor einigen Jahren einen Rechtsstreit in seinem und seines Bruders Georg Namen gehabt habe, betreffend das Grafenamt in Birthelm. Hermannstadt, 25. Juni 1451. V. Die Tagfahrt der zwei Stühle stellt über Ansuchen der Gemeinde Eibesdorf deren Weichbildgrenze gegen den Schemmert zu her. Mediasch, 1. Juli 1429. VI. Richter und Rath der Schäßburg beurkunden, daß sie über Bitten der Gemeinde Groß-Laßlen einige Zeugen zum ewigen Gedächtniß betreffs der Weichbildsgrenze gegen die Gemeinde Waldhütten zu aufgenommen hätten. Schäßburg, 7. September 1429. VII. Pfarrer der zwei Stühle. (1283-1455). VIII. Beamte der zwei Stühle. (1315-1455), A 21, (1887), 231-312 [IV. 1. Quellen, Urkundenpublikationen» Quellen und Urkunden - Zur Sachsengeschichte (chronologisch)» 1. Urkundensammlungen, 2. Andreanum, 3. Mongoleneinfall, 4. zwei und sieben Stühle, 5. Sachsengeschichte]
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